Hallo und guten Tag,

die Datenschutzerklärung auf Deiner Website ist das erste mögliche “Abmahn-Risiko”, weil sie ohne Mühe auffindbar und überprüfbar ist.

Was alles in eine Datenschutzerklärung hinein muss, ergibt sich aus den Artikeln 12 – 22 DSGVO.

Macht also Sinn, sich genau zu überlegen, ob alles drin enthalten ist.

Dafür wurde diese “Befragung” angelegt – um Euch und mir eine Hilfe zu geben und zu sehen, wo Ihr so steht. Anhand des Ergebnisses werden wir dann weitermachen.