Gut geschützt...

Dein Externer Datenschutzbeauftragter

Es ist nicht nur wichtig, Datenschutz einzuhalten.

Es ist genauso wichtig, diesen umsetzbar in Dein Unternehmen zu bringen.

Ich bin als Externer Datenschutzbeauftragter für eine Reihe von Unternehmen in Deutschland tätig – vom Startup über kleine Unternehmen bis hin zu Rechenzentren.

Erfahre hier, was ein Externer Datenschutzbeauftragter macht und ab wann Du einen brauchst.

Was macht ein Externer Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter wird von einem Unternehmen bestellt, um auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes, der DSGVO und anderer relevanter Gesetze hinzuwirken. Zu seinen Aufgaben gehören u. a. die Kontrolle, dass IT ordnungsgemäß eingesetzt werden, sowie die Information und Sensibilisierung der Mitarbeiter. Er ist in der Ausübung seiner Tätigkeit weisungsfrei.

Im komplexen und sich stets wandelnden Feld rechtlicher Bestimmungen rund um die digitale Datenverarbeitung brauchen Unternehmensleitungen, Mitarbeiter und Kunden eine verlässliche, kompetente Beratung: Datenschutzbeauftragte beraten Unternehmen im digitalen Wandel und bringen die Bedürfnisse und Rechte der Betroffenen mit den Interessen des Unternehmens in Einklang, sodass die Interessen aller Beteiligten gewahrt werden.

Wer braucht einen Externen Datenschutzbeauftragten?

Ein Datenschutzbeauftragter muss unter bestimmten Bedingungen zwingend bestellt werden, wenn beispielsweise

•personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden,

•mehr als 20 Personen mit der Verarbeitung dieser Daten beschäftigt sind,

•ein bestimmtes Risiko vermutet wird,

•Verfahren eingesetzt werden, die der sogenannten „Vorabkontrolle“ unterliegen,

•personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden oder

•eine vollautomatisierte Datenerfassung erfolgt.

Falls die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht, muss ein Unternehmen spätestens einen Monat nach Aufnahme seiner Tätigkeit die Bestellung vornehmen, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Was kann ich für Dich tun?

Ich unterstütze Dich als externer Datenschutzbeauftragter bei der Erreichung eines hohen Datenschutz-Niveaus als Wettbewerbsvorteil und damit Du Deine geplanten Geschäftsmodelle so sicher wie möglich umsetzen kannst. Ich entwickle mit Dir gemeinsam ein individuelles Beratungskonzept, das auf Deine Bedürfnisse, Deine Unternehmensgröße und Deine Produkte und Prozesse abgestimmt ist.

Und sonst noch so?

Ein Datenschutzbeauftragter kann entweder aus dem Kreis der Mitarbeiter oder als „Externer Datenschutzbeauftragter“ von außen bestellt werden. Für die Ausübung dieser komplexen Funktion ist aktuelles Expertenwissen unabdingbar. Je nach Unternehmensgröße kann es daher ratsam sein, diese Aufgabe auf Experten zu übertragen, die stets aktuelle Fachkunde zu Datenschutzrecht, IT-Systemen und Applikationen vereinen und alle relevanten Aufgaben verlässlich und effizient für Dich erledigen. Der finanzielle Aufwand ist bei einer externen Betreuung klar überschaubar, da die monatliche Summe konstant bleibt und zusätzliche Kosten für Fortbildungen oder die Anschaffung von Fachliteratur entfallen.

Warum sollten wir sprechen?

Vielleicht hast Du  ja ein digitales Geschäftsmodell und suchst einen Datenschutzexperten, der immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung ist und sich in Deiner Branche auskennt.

Oder Deine Unternehmensgröße ermöglicht keinen Vollzeit-Datenschutzbeauftragten, obwohl die Bedeutung des Datenschutzes für Dein Geschäftsmodell dies eigentlich erfordert.

Oder der Datenschutzbeauftragte soll zur Vermeidung evtl. Interessenkonflikte bewusst kein interner Mitarbeiter sein, sondern das unabhängige externe Know How ins Unternehmen tragen.

Oder Du benötigst bei der Weiterentwicklung der Produkte eine kontinuierliche Begleitung durch einen sowohl technisch informierten als auch rechtskundigen Datenschutzbeauftragten.

Oder Du legst besonderen Wert auf Rechtssicherheit.

Jetzt Kontakt aufnehmen! 

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