Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat sein
Konsultationsverfahren zum Prüfkatalog von Messengerdiensten gestartet. Fachanwendende sowie die
Zivilgesellschaft sind eingeladen, den Katalog zu kommentieren.

Messengerdienste finden immer weitere Verbreitung sowohl im Privaten als auch im Arbeitsalltag. Um
einen einheitlichen Standard bei der Prüfung dieser Dienste anzulegen, hat der BfDI die Entwicklung
eines Prüfkatalogs angestoßen. Der Katalog wurde im Rahmen des EDSA-Formats Support Pool of Experts
erstellt. Die Entwicklung des Katalog erfolgte im Wesentlichen durch Prof. Mathieu Cunche
(INSA-Lyon) und den Fachbereich des BfDI.
Fachanwendende sowie die Zivilgesellschaft sind eingeladen, den Katalog zu kommentieren und sich an
der Ausgestaltung von Kriterien für datenschutzkonforme Messenger zu beteiligen.
Messengerdienste kommen heute in verschiedensten Variationen, Ausführungen und Systemintegrationen
vor. Ein einheitlicher Prüfstandard mit ausreichend Flexibilität für individuelle Systeme ist daher
sehr komplex. Die öffentliche Konsultation soll Aufsichtsbehörden, Anbietenden, Nutzenden und
Entwicklerinnen und Entwicklern von Messengerdiensten die Möglichkeit geben, Spezial- und
Grenzfälle aufzuzeigen sowie Anpassungs- und Erweiterungsvorschläge einzureichen.
Kommentare und Stellungnahmen können unter Verwendung des Feedbackformulars bis zum Ende des
Konsultationszeitraums per E-Mail an konsultation.messenger@bfdi.bund.de gesendet werden. Das
Konsultationsverfahren läuft bis zum 15. November 2024. Die Ergebnisse werden auf der Website des
BfDI veröffentlicht.
____________________________________________________________________________________________________

Artikel auf https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2024/15_Konsultation-Messengerdienste.html?nn=251928